I. Lieferungs und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich, Schriftform, Vertragsabschluß
Für unsere Lieferungen sind ausschließlich die folgenden Bedingungen maßgebend. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, sie gelten auch nicht, wenn wir widerspruchslos liefern.
Bei zusätzlichen mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und sonstigen Nebenabreden bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Mitarbeiter sind zum Abschluß zusätzlicher Vereinbarungen, Zusicherungen und sonstigen Nebenabreden nicht befugt.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Aufträge gelten erst mit unserer Bestätigung, Lieferung oder Rechnungserteilung als angenommen.
2. Lieferung, Lieferverzögerung, Gefahrtragung, Abnahme
Die Gefahr zufälliger Zerstörung oder zufälliger Beschädigung geht im Falle der Versendung durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte mit der Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über, im Falle der Selbstabholung mit der Übergabe an den Käufer bzw. von diesem beauftragten Dritten.
Auch verbindlich vereinbarte Liefertermine von uns stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Mangelnde Selbstbelieferung und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, rechtmäßiger Aussperrung, unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretendem Eingriffen nationaler und internationaler Behörden, sowie aufgrund aller sonstigen unvorhersehbaren Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, führen zu einer entsprechenden Verlängerung unserer Lieferfrist zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, wenn uns die Lieferung nachweislich wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn die Verzögerungen während eines bereits begonnenen Verzuges eintreten. Die Verlängerung der Lieferfrist gilt nur, wenn wir den Käufer vom Eintritt der Lieferverzögerung unverzüglich benachrichtigt haben. Wird sind beim Vorliegen einer solchen Lieferverzögerungen berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich nicht um eine nur vorübergehende Behinderung von absehbarer Dauer, die drei Monate nicht übersteigt, handelt. Der Käufer ist nach Ablauf einer dreimonatigen Lieferverzögerung berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Vorher ist der Rücktritt des Käufers aufgrund einer Überschreitung der Lieferfristen ausgeschlossen, wenn wir die Überschreitung nicht zu vertreten haben. Als angemessene Nachfrist gelten drei Monate. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer wegen Verlängerung der Lieferfrist oder unseres Freiwerdens von der Lieferverpflichtung besteht nicht.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung i. S. d. § 321 BGB ein, was insbesondere im Falle der Stellung eines Insolvenzantrages oder der Zahlungseinstellung uns gegenüber der Fall ist, sind wir berechtigt, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit einem wesentlichen Teil der Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist.
Wir können auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer innerhalb der vereinbarten Zeit die Ware nicht abnimmt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Gewichtsverluste während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers. Gebinde und Paletten bleiben unser Eigentum und sind uns zurückzugeben.
3. Preise
Bei allen Artikeln ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend. Die Verpackung ist in den Preisen inbegriffen.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem jeweils geltenden Satz hinzugerechnet.VerbraucherPreisempfehlungen sowie Handelspreise sind unverbindlich.
4. Beanstandungen wegen Mängeln, Gewährleistungsansprüche
Die Ware ist sofort nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sind unverzüglich nach Feststellung geltend zu machen. Nicht erkennbare Fehler sind unverzüglich nach Feststellung zu beanstanden. Bei verspäteten oder unvollständigen Rügen gilt die Lieferung als mangelfrei bzw. genehmigt. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern.
Rücksendungen bedürfen unserer Einwilligung.
Im Falle eines Sach oder Rechtsmangels der gelieferten Sache, der Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache oder der Lieferung einer nicht ausreichenden Menge ("mangelhafte Lieferung") kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wir haben außer im Falle des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB die Wahl, ob wir die Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware oder Nachbesserung erfüllen. Ein Recht des Käufers die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten steht diesem nur zu, wenn die Nachlieferung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder fehlgeschlagen ist. Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung richten sich nach Nr. 5. dieser Bedingungen.
Überalterte Ware darf weder unter unserem Namen noch unter unserem Warenzeichen in den Verkehr gebracht werden.
5. Haftung
Vorbehaltlich des letzten Absatzes dieser Nr. 5 der Liefer und Zahlungsbedingungen bestehen Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund der Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Haupt und Nebenpflichten, oder aus unerlaubter Handlung nur, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder eine Hauptpflicht des Vertrages, inklusive der Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache einfach fahrlässig verletzt haben, oder
eine sonstige Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, einfach fahrlässig verletzt haben oder
eine Haftung aufgrund der Übernahme des Beschaffungsrisikos besteht.
Die gesetzlichen Regeln über die Beweislastverteilung bleiben unberührt. Ist die Erfüllung des Vertrages bereits anfänglich unmöglich, kann der Käufer unabhängig von der im letzten Absatz genannten Einschränkung Schadens oder Aufwendungsersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir das Leistungshindernis bei Vertragsschluß nicht kannten und unsere Unkenntnis nicht zu vertreten haben. Soweit wir für einfache Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Außerdem ist unsere Haftung für vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen einfacher Erfüllungsgehilfen auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Soweit wir aufgrund der Übernahme des Beschaffungsrisikos haften, ist diese Haftung mit Ausnahme der Haftung für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ebenfalls auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt
Von dem Haftungsausschluß und der im vorherigen Absatz enthaltenen Haftungsbegrenzung unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenfalls unberührt bleiben Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels und im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch uns.
6. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Gewährleistung, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund mangelhafter Lieferung beträgt zwölf Monate ab Lieferung.
Die Verjährungsfrist für sonstige vertragliche oder vorvertragliche Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers beträgt ebenfalls zwölf Monate. Der Verjährungsbeginn richtet sich hier nach der gesetzlichen Regelung. Soweit Lieferung erfolgt ist, beginnt die Verjährung spätestens mit Lieferung. Ein früherer Verjährungsbeginn bleibt unberührt.
Die Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche beträgt 24 Monate. Der gesetzliche Verjährungsbeginn bleibt unberührt. Die Verjährung der Haftung für Vorsatz, für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie von Ansprüchen im Falle des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Verjährung der Haftung wegen mangelhafter Lieferung im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels und im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Artikel sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Lieferung und Rechnungsstellung bzw. Erstellung einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
Bei Überschreitung der Fälligkeiten berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 3,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ("EZB"). Verzugszinsen fallen in Höhe von 8,0 % über jeweiligen Basiszinssatz der EZB an. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst dessen Einlösung als Erfüllung. Wechsel werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nicht angenommen. Vertreter sind nur inkassoberechtigt, wenn sie schriftliche Vollmacht vorweisen.
An Neukunden liefern wir nur gegen Vorkasse.
Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt ist oder von uns nicht bestritten wird. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt ist oder von uns nicht bestritten wird und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als "Vorbehaltsware" bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung), bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Buchloe.
Gerichtsstand für die sich aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen ist Buchloe.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UNKaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
KarwendelWerke Huber GmbH & Co. KG
Stand: 1.Juli 2004